Unser
WINTERDIENST
Die HMS Dresden GmbH übernimmt für Sie gerne die Räum- und Streupflicht im Winter. Wir betreiben den Winterdienst nach Satzung der Landeshauptstadt Dresden, damit Sie auch rechtlich auf der sicheren Seite sind. Grundstückseigentümer sind dazu verpflichtet, die Anliegerwege ordnungsgemäß von Schnee und Eis zu befreien, und haben Sorge zu tragen, dass die Begehbarkeit gewährleistet bleibt. Doch auch über Kleinflächen – wie Gehwege – hinaus wird unser geschultes Personal der Schneemassen Herr. Mit neuster Räum- und Streutechnik befreien wir Zufahrten, Hofflächen und auch Supermarktparkplätze von der weißen Pracht. Mit einem Winterdienstvertrag können Sie den Schnee genießen – unser Team kümmert sich um den Rest!
Aus ökologischen Gründen setzen wir auftauende Mittel, wie Streusalz, so sparsam und umweltschonend wie möglich ein. An besonders neuralgischen Punkten, wie beispielsweise Treppenanlagen, ist eine Anwendung jedoch oft erforderlich. Bevorzugt nutzen wir abstufende Mittel wie Splitt oder Sand. Nach dem Winter erfolgt die Streugutberäumung ebenfalls durch unser Team.
Frisch gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen laut Winterdienstordnung unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls beseitigt werden. Wir befreien Ihre Wege und Straßen noch vor 7.00 Uhr morgens. Werktags stehen wir Ihnen bis 20.00 Uhr zur Verfügung. Auch an Sonn- und Feiertagen müssen bestimmte Räumzeiten eingehalten werden. In schneereichen Zeiten sind unsere engagierten Mitarbeiter daher sehr gefordert, geben sich dem Winter aber nicht geschlagen!
HMS Dresden GmbH
Alfred-Thiele-Straße 51
01159 Dresden
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